
Das schweizerische Lebensmittelrecht ist gleichwertig wie das EU-Lebensmittelrecht. Die Konsumentinnen und Konsumenten können Schweizer Fleisch unbedenklich geniessen. Inhaltsstoffe, Hygiene und Herkunft sind exakt festgelegt und werden regelmässig kontrolliert. Die Verantwortung ist in der Schweiz wie folgt aufgeteilt: In der Bundesverfassung ist der Auftrag zur Lebensmittelkontrolle verankert, das Lebensmittelgesetz regelt die Kontrolle, die Verordnungen legen die Anforderungen an die hygienische Produktion und an die verkaufsfertigen Produkte fest.
Fakten zum Fleischimport