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Das schweizerische Lebensmittelrecht ist gleichwertig wie das EU-Lebensmittelrecht. Die Konsumentinnen und Konsumenten können Schweizer Fleisch unbedenklich geniessen. Inhaltsstoffe, Hygiene und Herkunft sind exakt festgelegt und werden regelmässig kontrolliert. Die Verantwortung ist in der Schweiz wie folgt aufgeteilt: In der Bundesverfassung ist der Auftrag zur Lebensmittelkontrolle verankert, das Lebensmittelgesetz regelt die Kontrolle, die Verordnungen legen die Anforderungen an die hygienische Produktion und an die verkaufsfertigen Produkte fest.

Die Gesetze

Neben der Lebensmittelsicherheit misst die Schweiz auch dem Tierschutz grösste Bedeutung bei. Schon beim Transport zum Schlachthof und danach im Schlachthof wird jeder Arbeitsschritt überprüft, etwa das Abladen und das Betäuben der Tiere. Auch der Umgang mit Abwasser (Gewässerschutzgesetz) ist gesetzlich geregelt. Zudem wird bei grösseren Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt.

Die Verordnungen

Mit einer Vielzahl Verordnungen sorgt die Schweizer Fleischwirtschaft für eine durchgehend hohe Sicherheit ihrer Produkte. Die Lebensmittelverordnung definiert, was als Lebensmittel zugelassen ist. Sie enthält unter anderem Anforderungen an die Bestandteile, an die Herkunftsdeklaration und die Auszeichnung von Lebensmitteln. Die Hygieneverordnung schreibt die mikrobiologischen Anforderungen für Lebensmittel vor (Grenz- und Toleranzwerte). Weitere Verordnungen legen z. B. die zulässigen Zusatzstoffe oder Höchstkonzentrationen von Fremd- und Inhaltsstoffen fest.

Die Kontrolle

Bei Fleischprodukten wird die gesamte Produktion streng kontrolliert, vom Stall bis zum Verkauf. Zuständig sind je nach Bereich der Bund, die Kantone oder teilweise auch Gemeinden: an der Grenze das Bundesamt für Veterinärwesen und die Zollverwaltung zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit, im Landesinnern die Lebensmittelkontrollbehörden unter der Leitung des Kantonschemikers. Für einen einheitlichen Vollzug haben sich die Kantonschemiker in einem Verband organisiert.

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