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Importe

Um den inländischen Markt ausreichend mit Fleisch zu versorgen, ist die Schweiz auf Importe angewiesen. Zudem ist sie im Rahmen von internationalen Handelsverträgen verpflichtet, festgelegte Kontingente zu reduzierten Zolltarifen zum Import zuzulassen.

 

 
Die Verteilung der Importkontingente ist in der Schlachtviehverordnung geregelt. Der überwiegende Anteil wird im Versteigerungsverfahren verteilt. 10% der Kontingente für den Import von Kalb-, Rind- und Lammfleisch werden aufgrund der freien Käufe von Tieren auf öffentlichen Schlachtviehmärkten vergeben. Die Ausschreibung zur periodischen Importfreigabe erfolgt nach Anhörung der Branche. Der Verwaltungsrat von Proviande stellt für die jeweiligen Freigabeperioden einen Antrag zuhanden des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), welches basierend darauf die Importfreigaben erteilt und die Versteigerungen durchgeführt. Die versteigerten Mengen werden den Meistbietenden zugeteilt.
 

Allgemeinverfügung betreffend Freigabe von Fleischeinfuhren (BLW)

 

Allgemeinverfügung betreffend Freigabe von Fleischeinfuhren vom 9. April 2010

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