Marktentlastung
Gestützt auf die Schlachtviehverordnung kann Proviande bei übermässigem saisonalem Angebot oder anderen vorübergehenden Überschüssen folgende Massnahmen beschliessen:
- Marktabräumung ab überwachten öffentlichen Märkten.
- Einlagerungs- und Verbilligungsaktionen für Fleisch.
Aktuelle Marktentlastungsmassnahmen
Marktabräumung
Gemäss Schlachtviehverordnung dürfen saisonale Marktentlastungsmassnahmen für jede Tierkategorie während maximal 6 Monaten pro Jahr durchgeführt werden.
Proviande legt die entsprechenden Übernahmeperioden fest. Tiere, welche während diesen Übernahmeperioden auf einem öffentlichen Schlachtviehmarkt keinen Käufer finden, werden einem übernahmepflichtigen Zollkontingentsinhaber zu den von Proviande festgestellten marktüblichen Preisen zugeteilt. Ausserhalb der Übernahmeperioden können Zuteilungen veranlasst werden, wenn 10 Prozent der an einem Markt gesamthaft aufgeführten Tiere keinen Käufer finden.
Einlagerungs- und Verbilligungsaktionen
Bei Einlagerungsaktionen wird das freiwillige Einfrieren von Fleisch von Tieren der Rindvieh- und Schweinegattung mit Beiträgen finanziert.
Bei Verbilligungsaktionen werden Stotzen von grossem Schlachtvieh für die Trockenfleischfabrikation, Schweineschinken für die Rohschinkenproduktion und Bankfleisch für die Verarbeitung mit Beiträgen verbilligt.
Proviande ist zuständig für die Organisation und Kontrolle der Marktentlastungsmassnahmen und erstellt die Abrechnungsbelege für das Bundesamt für Landwirtschaft.
Allfällige Marktentlastungsmassnahmen werden in der Regel für die Dauer von zwei Wochen beschlossen und, wenn nötig, jeweils um zwei Wochen verlängert.
Die genauen Bestimmungen werden von Proviande jeweils unmittelbar nach der Beschlussfassung publiziert.
Tel +41 (0)31 309 41 11 | Fax +41 (0)31 309 41 99