
Ziel der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung ist es, schädliche oder lästige Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu verhindern, die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Jeder Landwirtschaftsbetrieb mit Nutztierhaltung muss eine ausgeglichene Düngerbilanz ausweisen. Für den anfallenden Hofdünger (Gülle und Mist) gibt es vorgeschriebene Lagerkapazitäten, Richtlinien zum Ausbringen und maximale Werte für die Düngermenge pro Hektare.
