Webseite proviande.ch

Direkte Links und Accesskeys

Inhalt

Direktzahlungen

Mit Direktzahlungen entschädigt der Bund die Landwirtschaft für gemeinwirtschaftliche Leistungen, die nicht im Verkaufspreis der Produkte enthalten sind.

Direktzahlungen erhalten nur landwirtschaftliche Betriebe, welche die ökologischen Mindestanforderungen erfüllen (ökologischer Leistungsnachweis ÖLN). Dazu gehören eine tiergerechte Haltung, eine ausgeglichene Düngerbilanz, ein angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge und ein geeigneter Bodenschutz.

Die rechtlichen Grundlagen

  • Artikel 70-77 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998
  • Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 

Eine Reihe von Direktzahlungen sind für den Schlachtvieh- und Fleischbereich besonders relevant: Direktzahlungen erhalten die Bauern für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (Rind, Schaf, Ziege und Pferd). Wegen der erschwerten Produktionsbedingungen sind diese im Berg- und Hügelgebiet höher. Für Vieh, das den Sommer auf der Alp verbringt, werden ebenfalls Beiträge ausgerichtet. Damit kann die flächendeckende Nutzung des Weidelandes gefördert werden. Zur Steigerung des Tierwohls wird die Haltung von Nutztieren in besonders tierfreundlichen Ställen (BTS) mit Direktzahlungen gefördert. Unterstützt werden auch Tierhalter, die ihren Tieren regelmässig freien Auslauf gewähren (RAUS).

Proviande | Finkenhubelweg 11 | Postfach | CH-3001 Bern
Tel +41 (0)31 309 41 11 | Fax +41 (0)31 309 41 99

Suche

Ergänzende Informationen zum Inhalt

Zum Seitenanfang