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Futtermittelkontrolle

Für die Fütterung der Nutztiere werden nur streng kontrollierte, art- und umweltgerechte Futtermittel eingesetzt. Diese sind garantiert frei von deklarationspflichtigen GVO (gentechnisch nicht verändert) und dürfen unter keinen Umständen Tiermehl enthalten. Hormone, Antibiotika oder antimikrobielle Leistungsförderer sind in der Schweiz seit 1997 verboten.

 

 

Dass diese Vorschriften eingehalten werden, dafür sorgt die Eidgenössische Forschungsanstalt Liebefeld-Posieux (ALP). Sie kontrolliert und bewilligt Futtermittel und verhindert, dass toxische oder andere unerwünschte Substanzen in das Fleisch gelangen.

 

Die rechtlichen Grundlagen

  • Artikel 158-165 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998
  • Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung) vom 26. Mai 1999 und
  • Futtermittelbuchverordnung vom 10. Juni 1999
     

 

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