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Grenzschutz

Die Schweiz hat sich im Rahmen des GATT-Agrarabkommens von 1994 völkerrechtlich verpflichtet, mittels Zollkontingenten einen minimalen Marktzutritt zu tiefen Zöllen zu gewähren. Für den Fleischimport in die Schweiz sind in den WTO-Verträgen unter anderem die Zollkontingente für «rotes Fleisch» (Rind, Kalb, Schaf, Ziege und Pferd) im Umfang von 22‘500 Tonnen brutto, und für «weisses Fleisch» (Schwein und Geflügel) von 54‘500 Tonnen brutto festgelegt.

Diese Zollkontingente werden vorwiegend im Versteigerungsverfahren verteilt. Daneben bestehen Zollkontingente für «Schinken und Teile davon», für «Fleisch von Tieren der Rindergattung, getrocknet» sowie seit dem 1.1.08 ein präferenzielles Nullzollkontingent für Importe von Wurstwaren zugunsten der EG (3‘750 Tonnen netto).

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