Tierschutz
Tierschutz ist ein öffentliches und staatspolitisches Anliegen, das auf ethischen Normen gründet. Was landwirtschaftliche Nutztiere zu ihrem Schutz an Umgebungsstrukturen und Reizen brauchen, ist hingegen nicht ethisch, sondern biologisch, d.h. vom Tier her, zu begründen: «Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und dass ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.» (Schweiz. Tierschutzverordnung, 1981). Das Ausmass von gewährtem Tierschutz ist immer Ausdruck eines Kompromisses zwischen Nutz- und Schutzinteressen.
Die rechtlichen Grundlagen
- Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005
- Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung wurde 2008 komplett revidiert. Bei der Revision wurde dem Bestreben nach Straffung, Entschlackung und Stufengerechtheit sowie dem neuen Schwerpunkt auf Information und Ausbildung besonders Rechnung getragen. So dürfen Schlachttiere zum Beispiel neu nur vom Tierhalter selbst oder von ausgebildeten Personen transportiert werden. Dies ist neben den kurzen Transportwegen mit ein Grund, dass die Tiere möglichst stressfrei transportiert und geschlachtet werden können. Nebst der Gesetzgebung schafft der Bund aber auch über die selektive Ausrichtung von Direktzahlungen Anreize, den Ansprüchen von Nutztieren über das Minimum hinaus Rechnung zu tragen (z.B. BTS-Verordnung, 1998; RAUS-Verordnung, 1998).
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