
Verschiedene Stellen sorgen dafür, dass die Schweizer Nutztiere gesund sind. Dank lückenloser Tierverkehrskontrolle sollen Seuchen gar nicht erst zum Ausbruch kommen. Die aktive Überwachung zeigt Wirkung: Die Schweiz ist anerkannt frei von allen handelsrelevanten hochansteckenden Tierseuchen. Der Genuss von Schweizer Fleischspezialitäten ist sicher.
Entscheidend für die Tiergesundheit ist auch, dass die Tiere richtig betreut werden. Dafür sorgt das strenge Schweizer Tierschutzgesetz. Es wird unabhängig kontrolliert und muss konsequent eingehalten werden. Auch die generelle Sauberkeit und Hygiene wird genau befolgt. Arzneimittel werden nur in enger Zusammenarbeit mit dem Tierarzt eingesetzt und detailliert protokolliert. Im Schweizer Fleisch sind keine Rückstände zu finden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) kontrolliert und überwacht die Tiergesundheit. Die Tierverkehrskontrolle gilt für alle Klauentiere: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, aber auch für Büffel, Lamas, Alpakas sowie Dam- und Rothirsche, die in der Schweiz gehalten werden. Sie werden bei der Geburt markiert und im Betrieb wie auch in einer nationalen Datenbank erfasst. Kontakte mit anderen Tieren sowie Verschiebungen in andere Betriebe werden registriert. Bei der Kontrolle von Fleisch und Fleischerzeugnissen teilen sich das Bundesamt für Veterinärwesen und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Verantwortung.
Auch die Forschung sorgt für gesunde Tiere: Das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) befasst sich in einem Hochsicherheitslabor mit Erforschung, Diagnostik, Überwachung und Kontrolle hochansteckender Seuchen. Damit wappnet sich die Schweiz gegen gefährliche Krankheiten wie die Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche.
