Proviande
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Die wichtigsten Instrumente, mit denen der Bund den Schlachtvieh- und Fleischmarkt regelt, sind Massnahmen an der Grenze, Marktabräumung sowie Einlagerungs- und Verbilligungsaktionen. Der Bund verbessert damit die Markttransparenz und unterstützt den Markt.
- Artikel 46-51 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998
- Agrareinfuhrverordnung vom 7. Dezember 1998
- Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt vom 26. November 2003
Einen Grossteil der Aufgaben nimmt der Bund nicht selber wahr. Mit einem Leistungsauftrag – er wird periodisch öffentlich ausgeschrieben – sind diese Aufgaben vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an Proviande, die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, übertragen worden.
Der Leistungsauftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) umfasst folgende Aufgaben:
- Neutrale Qualitätseinstufung von Schlachtkörpern der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schafgattung in Schlachtbetrieben, die jährlich mehr als 1200 Schlachteinheiten schlachten (in Randregionen mehr als 800 Schlachteinheiten).
- Neutrale Qualitätseinstufung von geschlachteten Gitzi in Schlachtstellen, die jährlich mehr als 100 Gitzi schlachten.
- Organisation und Durchführung von öffentlichen Schlachtvieh- und Schafmärkten sowie neutrale Qualitätseinstufung des Viehs und Marktabräumung auf diesen Märkten.
- Beschluss und Organisation von Einlagerungs- und Verbilligungsaktionen.
- Durchführung von Besprechungen zur Beurteilung des Fleischmarktes und Antragstellung an das BLW für die periodische Freigabe von Fleischeinfuhrmengen.
- Preisberichterstattung zur Schaffung und Förderung von Markttransparenz.